
Im ersten Halbjahr 2023 sind
die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen beim Amtsgericht
Neuwied und beim Landgericht Koblenz als Vertreter des Volkes an der
Rechtsprechung in Strafsachen zu wählen.
Im ersten Halbjahr 2023 sind
die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen beim Amtsgericht
Neuwied und beim Landgericht Koblenz als Vertreter des Volkes an der
Rechtsprechung in Strafsachen zu wählen.
Gesucht werden Bewerberinnen/Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen/Richter, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen/Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener (Priester, Pastore etc.) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben diesen formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen/Bewerber aber vor
allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig dazu gehören,
wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll. Das
verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße
Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige
Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche
Eignung.
Schöffen/Schöffinnen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Hierzu
gehören: Objektivität und Unvoreingenommenheit, Verantwortungsbewusstsein,
Gerechtigkeitssinn.
Schöffen/Schöffinnen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in
der Jugenderziehung verfügen.
Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße. 4, 53572 Unkel bewerben.
Das entsprechende Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste erhalten Sie bei Frau Stefanie Senk, Zimmer 2.04, oder kann heruntergeladen werden (Seitenende).
Weitere Informationen können auch von der Internetseite der „Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen“ www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Die Bewerbungsformlure sind bis zum 6. April 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel einzureichen.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied, Telefon 02631 803 – 0.
Unkel, den 10.02.2023
Verbandsgemeinde Unkel
gez.
In
Vertretung
Dr.
Jörg Scheinpflug
1.
Beigeordneter
Bewerbungsformular Schöffen in allgemeinden Strafsachen
Bewerbungsformular Jugendschöffen in allgemeinen Strafsachen