
Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde
Unkel
Leinenpflicht für Hunde und Entsorgung von Verunreinigungen

Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde
Unkel
Leinenpflicht für Hunde und Entsorgung von Verunreinigungen
Aufgrund vermehrt an das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel gerichtete Beschwerden, aber auch durch festgestellte Verstöße, möchte die Verbandsgemeindeverwaltung auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Unkel hinweisen
Demnach müssen nach § 2 (2) der Verordnung Hunde in bebauten Ortslagen angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen besteht die unaufgeforderte Leinenpflicht dann, wenn sich Personen nähern oder sichtbar werden.
Gemäß § 2(4) der Verordnung sind die Halter und Führer von Hunden verpflichtet, Verunreinigungen von öffentlichen Flächen zu entfernen.
In allen Fällen stellen die Verstöße eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 5000 EURO geahndet werden.
Das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung führt regelmäßige Kontrollen durch.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Veit Doll