Gebührenerhöhung Personalausweis

Gebühr für Personalausweise steigt ab 07. Februar 2026 –
Vereinfachungen für Kinder unter zehn Jahren

 

Auf Grundlage des Rundschreibens VII6.20105/7#16 des Bundesministeriums des Innern und eines entsprechenden Beschlusses des Bundesrates wird die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises zum 7. Februar 2026 erhöht. Die Anpassung beträgt 9,00 Euro.

 

Die Gebührenerhöhung erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Kostenanpassung zur Deckung gestiegener Produktionskosten. Ziel ist insbesondere die Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie die konsequente Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Die Einführung neuer, noch sichererer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Prozesse haben zu einem erhöhten technischen und organisatorischen Aufwand geführt.

 

Gleichzeitig wurde eine Erleichterung für die Beantragung von Personalausweisen für Kinder unter zehn Jahren beschlossen. Künftig werden für diese Altersgruppe bei der Antragstellung keine PIN- und PUK-Briefe mehr ausgegeben. Hintergrund ist, dass die Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis) erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres aktiviert werden kann.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Gebühr für Antragstellende ab 24 Jahren: 46,00 Euro

Gebühr für Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro

Kein PIN-/PUK-Brief bei Personalausweisen für Kinder unter 10 Jahren

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