Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet zu wiederkehrendem Straßenausbaubeitrag in Unkel:
Bildung von drei Abrechnungseinheiten war rechtmäßig

Mit seiner Entscheidung vom 03.04.2025 (Az.: 4 K 260/24.KO) hat das Verwaltungsgericht Koblenz einen seit Anfang 2024 schwelenden Rechtsstreit zu Gunsten der Stadt Unkel beendet. Angestrengt hatte diesen Rechtsstreit eine Unkeler Bürgerin, indem sie gegen ihren Beitragsbescheid zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen klagte.

Innerhalb dieser Klage hatte das Verwaltungsgericht nunmehr zu entscheiden, ob die vom Unkeler Stadtrat im Jahr 2020 verabschiedete Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen rechtmäßig ist. Dort hatte sich der Stadtrat auf drei Abrechnungseinheiten (Unkel-Stadtbereich, Unkel-Scheuren, Unkel-Heister) geeinigt. Dieses hatte zur Folge, dass die Grundstückseigentümer einer jeden Abrechnungseinheit gemeinsam die Kosten des Straßenausbaus dieser Einheit zu tragen hatten. Die Eigentümer der anderen Einheiten wurden nicht belastet.

Jetzt entschied das Verwaltungsgericht, dass die Ausbaubeitragssatzung seinerzeit rechtmäßig gefasst wurde. Die Einteilung des Stadtgebietes in drei Einheiten in von dem Gericht nicht beanstandet worden, da die Bundesstraße 42 als Schnellstraße die Stadtteile voneinander trenne. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung verschaffte sich das Gericht einen Eindruck von der Dimension dieser trennenden Wirkung der Bundesstraße, indem sich alle Prozessbeteiligten persönlich zu den Übergängen über die B42 begaben. Hier wurde bereits deutlich, dass dem Gericht diese Querungsmöglichkeiten nicht ausreichten, um die trennende Wirkung der B 42 aufzuheben und damit die Satzung rechtlich angreifbar zu machen. Trotz des Vorhandenseins von Übergangsmöglichkeiten bestünden weiterhin noch Hindernisse bei der Überquerung im Vergleich mit einem zusammenhängend bebauten Gebiet.

Durch das der Stadt jetzt zugestellte Urteil bleibt für die Bürgerinnen und Bürger somit vorerst alles beim Alten. Die mit der Klage verfolgte Rückabwicklung des Beitragsbescheides von 2023 über die Festsetzung und Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen im Jahr 2020 (und inzident auch für die Jahre 2021 und 2022) wird nicht durchgeführt. Die Klägerin hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil einzureichen.

Bürgermeister Karsten Fehr zeigte sich erfreut, dass die Stadt Unkel den Rechtsstreit gewonnen hat: „Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Satzung aus 2020 rechtmäßig war. Die Bürger erhalten mit dem Urteil ihre verdiente Rechtssicherheit. Dieses Urteil dürfte für den Kreisrechtsausschuss Neuwied auch eine gute Basis für die Entscheidung über die rund 160 anhängigen Widerspruchsverfahren gegen die Beitragsbescheide sein“.

Stadtbürgermeister Alfons Mußhoff wies darauf hin, dass der Stadtrat am 17. Dezember 2024 rückwirkend zum 01. Januar 2024 eine neue Satzung mit nur einer Abrechnungseinheit beschlossen hat. „Dieser Beschluss wurde von Bürgermeister Fehr ausgesetzt. Nun muss die Kommunalaufsicht entscheiden, ob die Aussetzung zu Recht erfolgte. Diese Entscheidung bleibt abzuwarten“.

Einig sind sich beide Bürgermeister dahingehend, dass die verpflichtenden Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz dringend abgeschafft gehören. In allen anderen Bundesländern gibt es keine Straßenausbaubeiträge oder den Kommunen ist die Erhebung zumindest freigestellt – nur in Rheinland-Pfalz ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Kommunen verpflichtend. „Dies muss sich dringend ändern“, so die Bürgermeister übereinstimmend.



Urteil Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 4 K 260/24.KO

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