Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Danach dürfen biometrische Passfotos für Ausweisdokumente nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt werden. 

Die bis 31. Juli 2025 gültige Ausnahmeregelung, wonach vorübergehend auch noch ausgedruckte Lichtbilder akzeptiert werden können, wurde nicht verlängert.

Alternativ können Sie Ihr digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotostudio fertigen lassen. Die Fotos werden dem Bürgerbüro dann über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht der teilnehmenden Studios und Dienstleister kann über folgende Internetseite abgerufen werden: zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe.

Für Kinder unter 7 Jahren ist das Mitbringen der digitalen Fotos zwingend erforderlich.

Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr zulässig.

Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass‐, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Ziel ist es, die Manipulation von hoheitlichen Dokumenten (insbesondere durch sogenannten Morphing‐Techniken) zu verhindern und die Sicherheit Ihrer Ausweisdokumente weiter zu erhöhen. Die hohen Sicherheitsstandards deutscher Ausweisdokumente ermöglichen beispielsweise eine Einreise ohne Visum in 170 Länder weltweit.

Bitte beachten Sie diese Neuregelung bei Ihrer nächsten Pass‐ und Personalausweisbeantragung.

Für die Bilderfassung an den Stationen im Bürgerbüro wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.

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