Gratulationen durch Bürgermeister

Keine Gratulationen der Bürgermeister anl. Alters- und Ehejubiläen bei einer eingerichteten Übermittlungssperre
 

In unserer heutigen Pressemitteilung haben wir Sie über die Antragsmöglichkeiten einer Übermittlungssperre nach dem Meldegesetz unterrichtet und darauf hingewiesen, dass einer Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen widersprochen werden kann.

 

Weil in der Vergangenheit einige Jubilare in diesen Fällen glaubten, dass sich diese Auskunftssperre nur Dritten gegenüber auswirke und die Gratulationen der Verwaltung und der Ortsbürgermeister vermissten, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass diese Auskunftssperre sich generell –auch verwaltungsintern- auf die Weitergabe der Daten bezieht.

 

Die vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde und dem Stadt- bzw. den Ortsbürgermeistern bei Alters- und Ehejubiläen auszusprechenden Gratulationen können somit bei einer eingerichteten Übermittlungssperre aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vorgenommen werden.

 

 

Unkel, den 7. Januar 2010

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

Fachbereich 3 – Bürgerdienste-

 

Werner Zimmermann, Bürgermeister

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53572 Unkel

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