Änderung der GefahrenabwehrverordnungDer Verbandsgemeinderat Unkel hat in seiner Sitzung vom 18.03.2010 dem Erlass der 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen für das Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel zugestimmt.
Nach dem Ergebnis der Normenprüfung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG bestand für die Mustersatzung „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen“ eine Anpassungspflicht.
Damit die Gefahrenabwehrverordnung dem geänderten Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz entspricht, wurde die 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung vom 21.03.2005 erlassen.
Vor Erlass der 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung wurde der Entwurf der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vorgelegt, die keine Bedenken gegen diese Verordnung erhoben hat.
Wie bereits in vielen Städten und Verbandsgemeinden werden mit dieser Gefahrenabwehrverordnung Ge- und Verbote im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel –also für alle Ortsgemeinden- geregelt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen zu verbessern.
Den Text der 1. Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung, die am 01.05.2010 in Kraft tritt, veröffentlichen wir nachfolgend und bitten alle Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Unkel um Beachtung der geltenden Bestimmungen.
Unkel, den 14. April 2010 Verbandsgemeindeverwaltung Unkel Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde
Werner Zimmermann, Bürgermeister | Kontakt: Verbandsgemeindeverwaltung Unkel Öffnungszeiten: Montags - Freitags
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