Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen müssen Abfälle zur Wahrung des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, ordnungsgemäß entsorgt werden.
Alle anfallenden Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen behandelt sowie abgelagert werden und sind daher über die Firma SITA-Wagner zu entsorgen.
Kompostierbare Grünabfälle (Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie vergleichbare Abfälle) in kleineren Mengen können in den Monaten März bis Oktober wöchentlich, ansonsten im 14 Tage-Rhythmus, über die Biotonne, größere Mengen (bis 5 cbm) über die Umweltscheckkarte entsorgt werden. Bei einer Menge über 5 cbm kann eine Entsorgung auch bei der Umladestation in Linz (max. eine PKW-Ladung) erfolgen.
Nur landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle, die auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an Ort und Stelle verbrannt werden. Dies aber auch nur, wenn eine anderweitige Verwertung (Kompostieren) nicht zumutbar ist.
Wer mehr als 3 cbm pflanzliche Abfälle verbrennen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis. Die Vordrucke hierzu erhalten sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, örtliche Ordnungsbehörde, Herr Ralf Bienentreu, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Tel.: 02224 1806-14 oder im Internet.
Unzulässig ist;
· das flächenhafte Verbrennen,
· das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von
- 100 m zu Wäldern, Mooren und Heiden,
- 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen,
- 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen,
· das Verbrennen zwischen 18.00 und 8.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
· das Mitverbrennen von nicht pflanzlichen Abfällen jeglicher Art.
In letzter Zeit musste leider vermehrt festgestellt werden, dass eine Entsorgung von Grünabfällen im Wald, an Feldwegen oder am Rheinufer erfolgt.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dies nicht erlaubt ist und zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen kann.
Nur wenn jeder Bürger auf dem Gebiet der Abfallentsorgung mithilft, lässt sich ein wirksamer Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten.
Sollten Sie zusätzliche Abfallbeutel benötigen, können Sie diese an der Bürgerinformation im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel kaufen.
Unkel, den 01.12.2011
Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich Bürgerdienste / örtliche Ordnungsbehörde -
Werner Zimmermann, Bürgermeister