Pressemitteilungen

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel bedauert sehr, dass in Unkel dieses Jahr keine der beantragten Antikmärkte mehr stattfinden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel ist seit dem 01.01.2011 Genehmigungsbehörde für die Durchführung derartiger Veranstaltungen.

Übermittlungssperren   2012-02-28

Hinweis zum Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Keine Gratulationen der Bürgermeister anl. Alters- und Ehejubiläen bei einer eingerichteten Übermittlungssperre

Die Ferien stehen schneller vor der Türe als man denkt und plötzlich stellt man fest, dass der Personalausweis oder der Reisepass abgelaufen ist.

Verbrennen jeglicher Abfälle verboten; bei landwirtschaftlichen Abfällen Anzeige erforderlich.

 

Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen müssen Abfälle zur Wahrung des Wohles der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, ordnungsgemäß entsorgt werden.

Alle anfallenden Abfälle dürfen nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen behandelt sowie abgelagert werden und sind daher über die Firma SITA-Wagner zu entsorgen.

Kompostierbare Grünabfälle (Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie vergleichbare Abfälle) in kleineren Mengen können in den Monaten März bis Oktober wöchentlich, ansonsten im 14 Tage-Rhythmus, über die Biotonne, größere Mengen (bis 5 cbm) über die Umweltscheckkarte entsorgt werden. Bei einer Menge über 5 cbm kann eine Entsorgung auch bei der Umladestation in Linz (max. eine PKW-Ladung) erfolgen.

Nur landwirtschaftliche Abfälle und Gartenabfälle, die auf landwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen an Ort und Stelle verbrannt werden. Dies aber auch nur, wenn eine anderweitige Verwertung (Kompostieren) nicht zumutbar ist.

Wer mehr als 3 cbm pflanzliche Abfälle verbrennen will, bedarf einer entsprechenden Erlaubnis. Die Vordrucke hierzu erhalten sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, örtliche Ordnungsbehörde, Herr Ralf Bienentreu, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Tel.: 02224 1806-14 oder im Internet.

Unzulässig ist;

·         das flächenhafte Verbrennen,

·         das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von
- 100 m zu Wäldern, Mooren und Heiden,
- 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen,
- 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen,

·         das Verbrennen zwischen 18.00 und 8.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

·         das Mitverbrennen von nicht pflanzlichen Abfällen jeglicher Art.

In letzter Zeit musste leider vermehrt festgestellt werden, dass eine Entsorgung von Grünabfällen im Wald, an Feldwegen oder am Rheinufer erfolgt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass dies nicht erlaubt ist und zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen kann.

Nur wenn jeder Bürger auf dem Gebiet der Abfallentsorgung mithilft, lässt sich ein wirksamer Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten.

Sollten Sie zusätzliche Abfallbeutel benötigen, können Sie diese an der Bürgerinformation im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel kaufen.

 

Unkel, den 01.12.2011

 

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

Fachbereich Bürgerdienste / örtliche Ordnungsbehörde -

 

 

Werner Zimmermann, Bürgermeister

 

Vorsicht Herbstlaub!   2011-09-15

Wie jedes Jahr verwandelt fallendes Laub und Nässe die Bürgersteige im Herbst schnell in gefährliche Rutschbahnen.

Die Meldebehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel darf nach § 34 Abs.1 des Meldegesetzes an private Stellen Auskünfte aus dem Melderegister über den Familiennamen, den Vornamen, den Doktorgrad und die Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen.

Mitteilung Polizei   2010-11-30

Saisonbedingte Schließung des Freibad-Geländes Unkel

Bei den Ordnungsbehörden häufen sich die Beschwerden über die Gewerbeauskunftszentrale. Diese so genannte Gewerbeauskunftszentrale ist eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf.
VERLEGUNG  EINGANG  HALLENBAD  UNKEL
Sprechtage des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel

B 42, Ausbau der Anschlussstelle in Unkel - Scheuren

Änderung der Verkehrsführung am 23. Oktober 2009 und Baubeginn für den 2. Bauabschnitt

 

Hundekotbeutel kostenlos bei den Gemeinden erhältlich

Kontakt:

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Linzer Straße 4
53572 Unkel

Telefon 02224 1806-0
Fax 02224 1806-18

E-Mail: info@vgvunkel.de
Internet:
www.verbandsgemeinde-unkel.de

Öffnungszeiten:

Montags - Freitags
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags zusätzlich
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich
14:00 Uhr - 18:30 Uhr